Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
10.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.12.2024
Sonstiges
12.07.2024
Sonstiges
30.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
22.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
10.09.2021
Sonstiges
16.12.2019
Sonstiges
16.12.2019
Eröffnungen
28.11.2019
Sicherungsmaßnahmen
04.04.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
04.04.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
02.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 21.01.2016 bis zum 31.12.2016
02.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 21.01.2016 bis zum 31.12.2016
21.01.2016
Neueintragungen